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FAQ / Preise

FAQ / Preise

 

Offert- und Beratungstermin

Wie komme ich zu einem kostenlosen Offert- und Beratungstermin?

 

Dies ist ganz einfach. Kontaktieren Sie uns mit unserem Kontaktformular, schreiben Sie uns an info@reinigungsagentur.ch eine E-Mail oder vereinbaren Sie telefonisch (044 776 90 90) einen Termin mit uns. Unsere Berater vereinbaren gerne mit Ihnen einen Offert- und Beratungstermin (Montag bis Freitag, zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr).

Wie ist der Ablauf eines Offert- und Beratungstermins?

 

Vor Ort nehmen wir Ihre Reinigungsbedürfnisse sowie Ihr gewünschter Reinigungszyklus in unserem Leistungskatalog auf (Zeitaufwand hierfür ca. 30 – 60 Minuten) und berechnen, meistens gerade vor Ort, den effektiv benötigten Reinigungsaufwand. Als Auftragsbestätigung reicht es, wenn Sie uns den Leistungskatalog und unsere AGBs unterzeichnen, damit wir umgehend mit der Planung Ihrer Reinigung beginnen können.

 

Kosten

Wie viel kosten die Dienstleistungen der reinigungsagentur.ch?

 

Die Reinigung im Abo (täglich, wöchentlich oder alle zwei Wochen) Ihrer Haushaltung kostet CHF 39.50 / Stunde (exkl. MwSt.).

Die Reinigung Ihrer Büroräumlichkeiten, Verkaufsflächen, Praxen etc. im Abo inkl. Reinigungsmittel und -utensilien kostet CHF 45.- / Stunde (exkl. MwSt.). Da hier das Material, Kontrollgänge etc. im Stundensatz einkalkuliert werden, können zur Vereinfachung auch Pauschalen offeriert werden.

Für die Fenster- und Umzugsreinigung verrechnen wir CHF 70.- / Stunde inkl. Material und Anfahrtspauschale (exkl. MwSt.). Bei Umzugsreinigungen können ebenfalls Pauschalen offeriert werden.

 

Reinigungsmaterial

Muss ich die benötigten Reinigungsmittel und -utensilien selber zur Verfügung stellen?

 

Im Bereich Privatwohnungen, Haushaltungen stellen Sie Ihre bevorzugten Reinigungsmittel und -utensilien selber zur Verfügung. Falls Sie nicht genau wissen, welche Reinigungsmittel und -utensilien zu einer guten Grundausstattung gehören, senden wir Ihnen gerne eine Liste zu oder Sie dürfen diese direkt herunterladen. Unsere Raumpflegerin wird Reinigungsmittel, welche nur noch zu 1/3 gefüllt sind, auf Ihrem Küchentisch oder Tresen gut ersichtlich deponieren, damit Sie dieses Reinigungsmittel wieder besorgen können. Bei der Reinigung von Büroräumlichkeiten, Verkaufsflächen, Praxen sowie Fenster- und Umzugsreinigung sind die Reinigungsmittel und -utensilien im Stundensatz enthalten.

 

Raumpflegerin

Kommt immer dieselbe Raumpflegerin?

 

Da die Reinigung vor allem in den eigenen vier Wänden auf grossem Vertrauen basiert, führt grundsätzlich immer dieselbe Raumpflegerin die Reinigung bei Ihnen zu Hause durch. Sollte Ihre Raumpflegerin aufgrund von Ferienabwesenheit oder Krankheit an der Dienstleistungserbringung verhindert sein, werden wir Sie darüber vorgängig in Kenntnis setzen. Sie entscheiden dann, ob Sie eine Stellvertretung wünschen oder ob Sie die Reinigung ausfallen lassen möchten.

Kommt die Raumpflegerin immer um dieselbe Zeit?

 

In der Regel kommt Ihre Raumpflegerin immer um dieselbe Zeit. Es kann aber vorkommen, das die aktuelle Lage des Strassenverkehrs oder der öffentlichen Verkehrsmittel zu Verspätungen führt.

Wie sind die Pausen geregelt?

 

In jeder Arbeitsstunde sind 5 Minuten Pausen eingerechnet, welche die Raumpflegerin stündlich oder am Schluss der Arbeit kumulativ beziehen kann, indem sie um diese Pausenzeit früher nach Hause geht. Wie sie den Bezug der Pausen handhaben will, ist der Raumpflegerin überlassen.

Wie vertrauenswürdig ist meine Raumpflegerin und wie wird sie instruiert resp. geschult?

 

Alle unsere Raumpflegerinnen unterstehen einem strengen Selektionsverfahren. Viele unserer Raumpflegerinnen haben bereits in der Reinigungsbranche gearbeitet und verfügen über das nötige Fachwissen, welches eine Raumpflegerin bei der reinigungsagentur.ch mit sich bringen muss. Raumpflegerinnen, die noch nicht über dieses Fachwissen verfügen, werden von uns geschult. Damit wir eine hohe Reinigungsqualität sicherstellen können, führen wir interne Schulungen durch.

Was passiert, wenn die Raumpflegerin während der Arbeitszeit verunfallt?

 

Alle unsere Mitarbeiterinnen sind gegen die Folgen eines Arbeitsausfalls aufgrund Unfall (Berufs- und Nichtberufsunfall) versichert. Die verunfallte Raumpflegerin bezieht die Versicherungsleistung. Falls Sie wünschen, übernimmt während der Dauer des Arbeitsausfalls Ihrer Raumpflegerin eine Stellvertretung die Reinigung bei Ihnen.

Muss ich als Kunde eine Haftpflichtversicherung abschliessen?

 

Nein. Wir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung (Schadensumme bis max. CHF 5 Mio.).

 

Reinigungsdienstleistungen

Welche Reinigungsarbeiten führt die Raumpflegerin im Abo aus?

 

Die zu erledigenden Reinigungsarbeiten und Intervalle werden mit Ihnen anlässlich des Offert- und Beratungstermins vor Ort definiert und auf dem Leistungskatalog schriftlich festgehalten.

Wie muss ich vorgehen, wenn ich einen zusätzlichen Reinigungswunsch habe, der auf dem Leistungskatalog nicht vereinbart wurde?

 

Hierfür steht Ihnen ein Zusatzreinigungsformular zur Verfügung, welches Sie herunterladen und ausdrucken können. Sie kreuzen darauf Ihren zusätzlichen Reinigungswunsch an, unterzeichnen dieses Formular und legen es für die Raumpflegerin gut ersichtlich z.B. auf den Küchentisch oder Tresen. Die Arbeiten werden nun geplant und nach Ausführung zusätzlich zur vereinbarten Unterhaltsreinigung verrechnet.

Wie muss ich vorgehen, wenn ich den vereinbarten Leistungskatalog ändern möchte?

 

Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem persönlichen Berater auf oder senden Sie uns eine E-Mail an info@reinigungsagentur.ch. Wir werden Ihre Änderungswünsche gerne berücksichtigen und Ihre Raumpflegerin über die Anpassungen informieren. Allenfalls kann es zu einer Änderung der Einsatzzeit kommen.

Muss ich beim ersten Einsatz meiner Raumpflegerin anwesend sein?

 

Nein das müssen Sie nicht. Ihr Berater wird die Ihnen zugeteilte Raumpflegerin aufgrund des Leistungskataloges bei Ihnen zu Hause genau instruieren und ihr den Schlüssel zu Ihrer Haushaltung übergeben und quittieren lassen. Idealerweise führt die Raumpflegerin im Anschluss an diesen Einführungstermin die erste Reinigung durch. Sie können selbstverständlich an diesem Einführungstermin anwesend sein und Ihre Raumpflegerin persönlich kennenlernen.

Muss ich während der Reinigung anwesend sein? Wie ist die Handhabung mit dem Haus- resp. Wohnungsschlüssel?

 

Sie müssen während der Reinigung nicht anwesend sein. Anlässlich des Einführungstermins händigen wir der Raumpflegerin gegen Quittung Ihren Haus- resp. Wohnungsschlüssel aus. Sie erhalten von uns eine gegengezeichnete Schlüsselquittung zu Ihren Akten. Mit diesem Schlüssel verschafft sich unsere Raumpflegerin Zutritt zu Ihrer Haushaltung und führt in Ihrer Abwesenheit zu den vereinbarten Zeiten die Reinigung durch. Falls Sie uns keinen Haus- resp. Wohnungsschlüssel überlassen möchten, können Sie diesen auch für die Raumpflegerin an einem vorgängig vereinbarten Standort hinterlegen. Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass die reinigungsagentur.ch keine Haftung übernimmt, wenn der Schlüssel am Hinterlegungsort abhandenkommt. Sollten Sie vergessen, den Schlüssel zu hinterlegen, müssen wir die Reinigung, welche nicht stattfinden konnte, trotzdem in Rechnung stellen.

Ich bin mit der Reinigung nicht zufrieden, wie muss ich vorgehen?

 

Beanstandungen müssen innert drei Tagen nach der Reinigung und in schriftlicher Form inkl. Fotos per E-Mail an Ihren persönlichen Berater oder an info@reinigungsagentur.ch gesendet werden. Wir suchen dann gemeinsam eine passende Lösung (Gespräch mit der Raumpflegerin, Nachreinigung oder Wechsel der Raumpflegerin).

Wie gehe ich bei einem Schaden vor, welcher die Raumpflegerin verursacht hat?

 

In diesem Fall bitten wir Sie, uns innert 5 Tagen nach der Reinigung, bei welcher der Schaden entstanden sein könnte, mit eingeschriebenem Brief über den Schaden (inkl. Fotodokumentation und einer genauen Beschreibung des Schadens) zu informieren. Der Schadenfall wird dann an unsere Versicherung weitergeleitet, welche diesen überprüft. Es kann sein, dass ein Experte den Schaden vor Ort noch selber begutachten möchte.

Wie lange im Voraus kann ich einen Reinigungstermin kosten- und ersatzlos absagen?

 

Ein Reinigungstermin kann im ungekündigten Vertragsverhältnis bis 24 Stunden vorher annulliert werden, ohne dass Ihnen dieser in Rechnung gestellt wird. Sollten Sie mehrere Reinigungstermine ausfallen lassen wollen, sind wir für eine frühzeitige Benachrichtigung dankbar. Wir weisen darauf hin, dass die kostenlose Annullation eines vereinbarten Reinigungstermins bis 24 Stunden vorher nur im ungekündigten Vertragsverhältnis möglich ist. Im gekündigten Vertragsverhältnis müssen wir den annullierten Reinigungstermin in Rechnung stellen.

Wie ist die Handhabung, wenn meine Raumpflegerin ausfällt (z.B. wegen Ferien oder Krankheit)?

 

Hierfür sorgen wir selbstverständlich im Rahmen unserer Möglichkeiten für eine passende Stellvertretung. Bei bevorstehender Ferienabwesenheit Ihrer Raumpflegerin informieren wir Sie frühzeitig per E-Mail. Sie können danach entscheiden, ob Sie für diese Zeit gerne eine Stellvertreterin hätten oder ob Sie die Reinigung ausfallen lassen möchten.

Wird an Feiertagen auch gereinigt?

 

Die reinigungsagentur.ch führt an den gesetzlichen und kantonalen Feiertagen (massgebend sind die im Kanton Zürich geltenden Feiertage) grundsätzlich keine Reinigungen durch. Falls ein gesetzlicher resp. kantonaler Feiertag auf einen Ihrer Reinigungstermine fällt, werden Sie vorgängig von uns via E-Mail darüber in Kenntnis gesetzt. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie den Reinigungstermin verschieben möchten. Sollte der Reinigungstermin an einem kantonalen Feiertag, der im Kanton Zürich kein Feiertag ist, stattfinden, wird unsere Raumpflegerin diesen Reinigungstermin – ohne Ihren gegenteiligen Bericht – wahrnehmen.

Ändert sich der Reinigungsrhythmus bei einem Ausfall des Reinigungstermins?

 

Nein, der Reinigungsrhythmus ändert sich nicht. Möglich ist jedoch, dass ein Reinigungstermin aufgrund eines Feiertages ausnahmsweise verschoben wird.

Ist eine Reinigung auch spätabends oder am Wochenende möglich?

 

Wir finden für fast alles eine Lösung, fragen Sie uns diesbezüglich einfach telefonisch (044 776 90 90) oder per E-Mail (info@reinigungsagentur.ch) an.

Arbeitet meine Raumpflegerin auch zwischen Weihnachten und Neujahr?

 

Grundsätzlich ja. Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass viele unserer Raumpflegerinnen zwischen Weihnachten und Neujahr Ferien planen, um Zeit mit ihren Familien zu verbringen. Wir können daher nicht garantieren, dass Ihr Reinigungstermin zwischen Weihnachten und Neujahr stattfinden kann. Sollte Ihre Raumpflegerin zwischen Weihnachten und Neujahr Ferien beziehen, werden wir Sie vorgängig informieren und uns bemühen, eine Stellvertretung zu organisieren, falls Sie dies wünschen.

 

Zahlungs- und Vertragswesen

Wie fakturiert die reinigungsagentur.ch?

 

Wir fakturieren jeweils um den 10. des Monats die im Vormonat geleisteten Dienstleistungen mit einer Zahlungsfrist von 20 Tagen. Sie können wählen, ob Sie die Rechnung per E-Mail oder per Post zugestellt erhalten möchten.

Wie beende ich meinen Vertrag mit der reinigungsagentur.ch?

 

Sie können den Vertrag mit der reinigungsagentur.ch schriftlich künden. Der Schriftform ist Genüge getan, wenn Sie Ihre Kündigung per E-Mail an Ihren Berater oder an info@reinigungsagentur.ch richten. Eine Kündigung auf dem Postweg muss allerdings per Einschreiben erfolgen. Im Bereich der Abo-Unterhaltsreinigung für private Wohnungen und Haushaltungen beträgt die Kündigungsfirst zwei Wochen. Das Abo für Unterhaltsreinigung von Büroräumlichkeiten, Verkaufsflächen, Praxen etc. kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten beendet werden. Vertragskündigungen sind jeweils nur auf das Ende einer Arbeitswoche möglich. Falls Sie die bereits geplanten Einsätze während der Kündigungsfrist annullieren möchten, werden Ihnen diese trotzdem in Rechnung gestellt.

Wie erfolgt die Schlüsselrückgabe?

 

Nach dem letzten Reinigungseinsatz Ihrer Raumpflegerin senden wir Ihnen den Wohnungs- resp. Hausschlüssel per Einschreiben innert zehn Tagen zurück. Falls Sie beim letzten Reinigungseinsatz Ihrer Raumpflegerin zu Hause sind, kann die Schlüsselübergabe persönlich stattfinden. Diesfalls informieren Sie uns vorgängig, damit wir die Schlüsselquittung für die persönliche Rückgabe anlässlich des letzten Reinigungstermins vorbereiten können.

 

Hier gelangen Sie zum Kontaktformular oder rufen Sie uns an 044 776 90 90

 

Firmenhauptsitz:

QLS GmbH, reinigungsagentur.ch
Püntenstrasse 24
8932 Mettmenstetten

Zweigniederlassungen:

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8045 Zürich

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Tel: 044 776 90 90
E-Mail: info@reinigungsagentur.ch

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